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   LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22   

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LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22 (https://dejure.org/2023,9460)
LAG Saarland, Entscheidung vom 15.03.2023 - 1 Sa 65/22 (https://dejure.org/2023,9460)
LAG Saarland, Entscheidung vom 15. März 2023 - 1 Sa 65/22 (https://dejure.org/2023,9460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 17 Abs. 5 MTV, §§ 1, ... 3 BUrlG, § 17 Nr. 5 MTV, § 7 Abs. 1, 2 AGG, § 7 AGG, § 1 AGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 513 Abs. 1 ZPO, § 547 Nr. 1 ZPO, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, 3 Abs. 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 bis Satz 3 BUrlG, § 22 MTV, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 17 Nr. 5 Abs. 1 MTV, § 17 Nr. 5 Abs. 2 MTV, § 2 Abs. 1, Abs. 2 SBG, § 17 MTV, § 17 Nr. 5 Abs. 2 Satz 2 des MTV, § 3 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 2 2. HS AGG, § 17 Nr. 3 MTV, § 17 Nr. 5 Satz 2 MTV, Art. 3 Abs. 1 GG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freie Dispositionsbefugnis der Tarifparteien bezüglich der Regelung des tariflichen Mehrurlaubs; Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Zulässigkeit eines eigenständigen tariflichen Fristenregimes für den tariflichen Mehrurlaub

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.2.2017 - 9 AZR 386/16.

    Anhaltspunkte für eine derartige Regelungsintention sind insbesondere dann gegeben, wenn der Tarifvertrag auf eine Übertragungsvoraussetzung verzichtet oder bei den Übertragungsvoraussetzungen vom Regelungsregime des § 7 Abs. 3 Satz 1 bis Satz 3 BUrlG abweicht (BAG, Urt. v. 14.2.2017 - 9 AZR 386/16, NZA 2017, 665 Rn. 15 m. weit. Nachw.).

    Die Kammer nimmt auf die Erwägungen des E.s Bezug (NZA 2017, 665 Rn. 18 ff.), von denen abzuweichen kein Anlass besteht.

    Auch diese Rechtsfrage hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 14.2.2017 (NZA 2017, 655 Rn. 23) für den streitgegenständlichen Tarifvertrag entschieden und hierzu ausgeführt, dass die tarifliche Regelung hinsichtlich des tariflichen Mehrurlaubs wirksam sei.

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung mit dem Az. 9 AZR 197/10 entschieden, dass der tariflich angeordnete Entfall des Urlaubsanspruchs für Arbeitsunfähigkeitszeiten von ununterbrochen mehr als einem Jahr rechtswidrig den Mindesturlaubsanspruch nach §§ 1, 3 BUrlG beeinträchtige.

    Auch der Auffassung, die Regelung des § 17 Nr. 5 MTV finde deshalb keine Anwendung, weil das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17.5.2011 - 9 AZR 197/10, BAGE 138, 58 entschieden habe, dass § 17 Nr. 5 Abs. 1 MTV keine Anwendung finde, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruhe, ist nicht zu folgen:.

  • EuGH, 25.06.2020 - C-762/18

    Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    c) Schließlich liegt die mittelbare Benachteiligung nicht darin, dass der Urlaubsanspruch bereits nach der Grundregel des § 17 Nr. 5 Abs. 1 MTV an der Erbringung der Arbeitsleistung anknüpft: Der Zweck des Urlaubs besteht insbesondere darin, es dem Arbeitsnehmer zu ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen (EuGH, Urt. v. 25.6.2020 - C-762/18 u.a., NZA 2020, 1001 Rn. 57).
  • EuGH, 18.01.2018 - C-270/16

    Ruiz Conejero - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    a) Es kann dahinstehen, inwieweit die Erkenntnis, dass ein Arbeitnehmer mit Behinderung einem höheren Risiko ausgesetzt ist, arbeitsunfähig zu erkranken und krankheitsbedingte Fehltage anzusammeln, als ein Arbeitnehmer ohne Behinderung (EuGH, Urt. v. 18.1.2018 - C-270/16, NZA 2018, 159 Rn. 39), auf einer validen empirischen Grundlage beruht.
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ist nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln vorzunehmen (vgl. etwa: BAG, Urt. v. 11.11.2020 - 4 AZR 210/20, NZA 2022, 68 Rn. 20; vgl. auch Schaub/Treber, Arbeitsrechtshandbuch, 19. Aufl., § 201 Rn. 1 ff.).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    a) Die Tarifvertragsparteien können die Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im folgenden Arbeitszeitrichtlinie, ABl .EU L 299 vom 18.11.2003 Seite 9) gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindesturlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (EuGH, Urt. v. 3.5.2012 - C-337/10, NVwZ 2012, 688; BAG, Urt. v. 7.8.2012 - 9 AZR 760/10, BAGE 143, 1 Rn. 18).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10

    Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    a) Die Tarifvertragsparteien können die Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im folgenden Arbeitszeitrichtlinie, ABl .EU L 299 vom 18.11.2003 Seite 9) gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindesturlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (EuGH, Urt. v. 3.5.2012 - C-337/10, NVwZ 2012, 688; BAG, Urt. v. 7.8.2012 - 9 AZR 760/10, BAGE 143, 1 Rn. 18).
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 259/19

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Saarland, 15.03.2023 - 1 Sa 65/22
    Folglich kann die Frage, ob auch der tarifvertragliche Mehrurlaubsanspruch aus dem Jahr 2020 mangels Einhaltung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers nach dem Ende des Übertragungszeitraums nicht erloschen ist (siehe hierzu: BAG, Urt. v. 26.5.2020 - 9 AZR 259/19, NZA 2020, 1416), im vorliegenden Rechtsstreit unentschieden bleiben.
  • BAG, 16.04.2024 - 9 AZR 127/23

    Berechnung des tariflichen Mehrurlaubs nach längerfristig andauernder Erkrankung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 15. März 2023 - 1 Sa 65/22 - teilweise aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Saarland vom 2. August 2022 - 7 Ca 2214/21 - insgesamt zurückgewiesen.
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